Die DFG sieht in ihren Antragsunterlagen einen eigenen Abschnitt zur „Relevanz von Geschlecht und/oder Diversität im Forschungsvorhaben“ vor. Antragstellende sollen prüfen, ob und in welcher Weise entsprechende Dimensionen für Forschungsgegenstand, Fragestellung oder methodisches Vorgehen relevant sind.
Sind Geschlecht oder andere Diversitätsdimensionen fachlich relevant, sollten sie angemessen im Forschungsprozess berücksichtigt werden – beispielsweise bei Forschungsfragen und Hypothesen, theoretischen Annahmen, Methoden, Datenerhebung und -analyse oder der Übertragbarkeit von Forschungsergebnissen. Welche Dimensionen relevant sind, hängt von Disziplin, Forschungsgegenstand und Methode ab. Auch eine Nicht-Relevanz kann Ergebnis dieser Prüfung sein und sollte, sofern sie nicht unmittelbar ersichtlich ist, kurz begründet werden.
Davon zu unterscheiden sind Gleichstellungs- und Diversitätsmaßnahmen auf personeller oder struktureller Ebene. Die Zusammensetzung eines Forschungsteams oder Maßnahmen zur Chancengleichheit ersetzen nicht die Prüfung, ob Geschlecht und Diversität inhaltlich oder methodisch für das Forschungsvorhaben relevant sind.
Zur Unterstützung stellt die DFG unter anderem eine Checkliste zur Relevanzprüfung sowie fachspezifische Informationen und Beispiele bereit:
Im EU-Rahmenprogramm Horizon Europe ist die Berücksichtigung der Genderdimension in den Forschungs- und Innovationsinhalten grundsätzlich vorgesehen und wird im Rahmen des Exzellenzkriteriums bewertet. Ausgenommen sind Ausschreibungen, in denen ausdrücklich festgelegt ist, dass eine entsprechende Analyse nicht verpflichtend ist.
Antragstellende sollen prüfen und darlegen, wie biologisches Geschlecht (sex) und/oder soziales Geschlecht (gender) für das Forschungsvorhaben relevant sind. Die Berücksichtigung kann sich über den gesamten Forschungs- und Innovationsprozess erstrecken, von Forschungsfragen und theoretischen Konzepten über Methoden, Datenerhebung und -analyse bis hin zur Interpretation, Anwendung und Verwertung der Ergebnisse. Wird die Genderdimension als nicht relevant eingeschätzt, sollte dies wissenschaftlich nachvollziehbar begründet werden.
Zunehmend wird dabei auch eine intersektionale Perspektive berücksichtigt: Je nach Forschungsgegenstand können weitere Diversitätsdimensionen und ihre Wechselwirkungen mit Geschlecht relevant sein. Die Europäische Kommission hat hierzu 2025 einen eigenen Rahmen für eine Inclusive Gender Analysis in Forschungs- und Innovationsinhalten veröffentlicht.
Hiervon zu abzugrenzen sind Aspekte der Geschlechterrepräsentation im Forschungsteam sowie strukturelle und institutionelle Gleichstellungsmaßnahmen:
Bei Projektvorschlägen mit gleicher Bewertung können zusätzliche Kriterien zur Festlegung der Rangfolge herangezogen werden. Dazu zählt auch die Gender Balance der beteiligten Forschungsteams. Sie kann somit bei ansonsten gleich bewerteten Anträgen den Ausschlag für die Priorisierung eines Vorhabens geben.
Damit die Geschlechterverteilung der Teams berücksichtigt werden kann, werden Antragstellende im Formularteil A2 „Participants“ aufgefordert, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits namentlich bekannten und wesentlich am Vorhaben beteiligten Forschenden (Researchers involved in the proposal) Angaben zum Geschlecht zu machen. Dabei stehen die Kategorien male, female und non-binary zur Verfügung.
Seit 2022 ist für öffentliche Einrichtungen die Vorlage eines Gender Equality Plans (GEP), also eines institutionellen Gleichstellungsplans, Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen im EU-Forschungsrahmenprogramm. Diese betreffen die strukturelle Ebene und ersetzen nicht die inhaltliche Prüfung der Genderdimension im Forschungsvorhaben.
Wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Gleichstellungsbüro oder die Abteilung für Forschungsförderung.
Weiterführende Informationen zu Gender, Diversity und Gleichstellung im Europäischen Forschungsrahmenprogramm: