Projektkoordinatorin des Verbundprojekts: "MOM" Macht und Ohnmacht der Mutterschaft - Die geschlechterdifferente Regulierung von Elternschaft im Recht, ihre Legitimation und Kritik aus gendertheoretischer Sicht.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Teilprojekt "Gemeinschaftliche oder Alleinausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge? Ein internationaler Vergleich der Rechtsregeln und ihr Einfluss auf die Verhandlungsmacht" an der Stiftung Universität Hildesheim.
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Stiftung Universität Hildesheim
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LAGE(N)besprechung mit Lisa Yashodhara Haller
Titel: Gemeinschaftliche oder Alleinausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge? Ein internationaler Vergleich der Rechtsregeln und ihr Einfluss auf Verhandlungsmacht.
Abstract: Die deutschen Regeln der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge betonen stark die Gemeinschaftlichkeit der Ausübung (§ 1627 BGB) und verlangen die gemeinsame rechtliche Vertretung des Kindes (§ 1629 Abs.1 S.2 BGB). Daraus resultiert ein Einigungszwang (§ 1627 S.2 BGB). Bei Uneinigkeit der Eltern in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, bleibt nur der Weg zum Familiengericht. Dieser Grundsatz gilt auch bei Getrenntleben der Eltern; nur Angelegenheiten des täglichen Lebens kann ein Elternteil allein entscheiden, während auch getrenntlebende Eltern in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung in gegenseitigem Einvernehmen handeln müssen (§ 1687 BGB). Viele europäische Rechtsordnungen haben ein anderes Modell der Ausübung gemeinsamer Sorge gewählt, die Alleinhandlungsmacht jedes Elternteils mit Widerspruchsmöglichkeit des anderen durch Anrufung des Gerichts (Länder der romanischen Rechtsordnung, Norwegen, England). Die Verhandlungsmacht und die Konfliktpunkte werden anders verteilt, denn es handelt sich nicht um eine Blockadeposition, sondern um eine (häufig nachträgliche) Korrekturmöglichkeit. Die Vor- und Nachteile dieser Regelungen sind international vergleichend bisher nicht erforscht worden; es fehlt darüber hinaus empirische Forschung darüber, wie sich die Unterschiede dieser rechtlichen Regelungen in der Praxis der Ausübung gemeinsamer elterlicher Sorge in vergleichbaren Konfliktsituationen auswirken. Aus Genderperspektive ist rechtsvergleichend zu untersuchen und machttheoretisch zu reflektieren, welche Auswirkungen die beiden Grundtypen der Regelung auf die Verhandlungspositionen der Beteiligten haben. Ein späteres empirisches international vergleichendes Forschungsprojekt soll vorbereitet werden.
Verbundprojekt im Rahmen der Förderlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur